Ermittlung des Hilfebedarfs

Die Ermittlung des Hilfebedarfs ist ein Arbeitsbereich der Klientendokumentation bei stationären/teilstationären Betreuungen der Eingliederungshilfe.


Für die Hilfebedarfsermittlung in psychiatrischen Wohnheimen ist in Niedersachsen das sog. "Schlichthorster Modell" vorgeschrieben.

Weitere anerkannte Methoden der Hilfebedarfsermittlung sind das Metzler-Verfahren ("Hilfebedarf von Menschen mit Behinderungen", HMB-T und HMB-W für die Bereiche Tagesstruktur und Wohnen), sowie das Gesamtplan-Verfahren. In Baden-Württemberg wird z.B. das Metzler-Verfahren angewendet, während in Bayern das Gesamtplan-Verfahren mit der Festlegung individueller Einzelhilfeziele vorgegeben ist. Der modulare Aufbau des  weboffice.sozial erlaubt es, für die Hilfebedarfsermittlung das jeweils benötigte Verfahren zu hinterlegen.

Beim Schlichthorster Modell wird eine Liste vorgegebener Bewertungskategorien abgearbeitet. Zu jedem Aspekt wird eine Einschätzung in Textform vorgenommen, und es erfolgt eine numerische Bewertung auf der Skala von 0 bis 5.

 

Wenn alle Einstufungs-Kriterien eingegeben wurden, werden dem Benutzer zwei verschiedene Report-Formate zum Download angeboten:


Report im Word-Format zur Übergabe an den Kostenträger

Die Ergebnisse der Anamnese werden vollständig in ein Word-Dokument übertragen, das direkt zur Einreichung an den Kostenträger verwendet werden kann.

 


Rechnerische Hilfebedarfsermittlung im Excel-Format

Die bei der Anamnese vergebenen Bewertungspunkte und die darauf basierende rechnerische Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs werden als Excel-Tabelle ausgegeben. Die Zuordnung einer Leistungsberechtigungsgruppe ist dabei fachlich korrekt und vollständig abgebildet. Der Report ist druckfertig formatiert und kann - zusammen mit dem ausführlichen Word-Report - unmittelbar an den Kostenträger eingereicht werden.

 

 

 

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